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Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

Die ADmotive KG (Verkäufer) kauft und verkauft nur Waren und Dienstleistungen ausschließlich gemäß der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Übergabe der Ware oder Erbringung der Dienstleistung gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von der anderen Vertragspartei (Käufer) als angenommen und zwischen den Parteien verbindlich vereinbart. Gegenbestätigungen, die mit diesen Bedingungen nicht im Einklang stehen, werden zurückgewiesen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Die ADmotive KG liefert ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Gewerbeerlaubnis oder Handelsregister-Auszug kann vom Käufer verlangt werden als Nachweis.


2. ANGEBOTE, ABSCHLÜSSE, LIEFERZEIT

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben wird. Sonstige Angaben, die von uns über die Ware oder Dienstleistung gemacht werden, sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und Auftragsbestätigung durch uns (Verkäufer) und verstehen sich ausschließlich der Transportdauer. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich, solange sie unsererseits nach Auftragseingang nicht ausdrücklich bestätigt worden sind. Stückgenaue Lieferung erfolgt gemäß Auftrag. Mehr-oder Minderlieferung bis zu 10% sind zulässig. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mit Zusendung der Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und ist für Käufer und Verkäufer bindend. Der Käufer ist verpflichtet diese unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu prüfen und bei Fehlern sofort den Verkäufer zu informieren. Ein Rücktritt nach erfolgter Auftragsbestätigung ist ausgeschlossen.


3. ABNAHME DER DIENSTLEISTUNG BEI DRUCKAUFTRÄGEN

Zur Abnahme im Rahmen von Druckaufträgen wird dem Käufer ein Ausdruck in digitaler Form per Email zugesendet. Der Käufer hat per Email sein Einverständnis sowie die Freigabe des Ausdrucks innerhalb drei Werktagen ab Erhalt des Ausdrucks in digitaler Form zu erklären. Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle des Rücktritts seitens des Verkäufers wegen Nichterfüllung der Abnahmepflicht, wird eine Grafik-Arbeitsstunde in Höhe von 75,00 € dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Käufer erkennt hiermit an, dass sein Auftrag nach der von ihm erteilten Druckfreigabe nicht mehr kostenfrei stornierbar ist. Der Käufer verpflichtet sich, die nach Ziffer 11. und 12. dieser AGB angefallenen Kosten dem Verkäufer im Falle einer Stornierung nach der von ihm erteilten Druckfreigabe zu erstatten.


4. MATERIALVORBEHALTE / FARBABWEICHUNGEN

Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Digitaldruck keine Sonderfarben (HKS/Pantone) gedruckt werden können. Es kann dementsprechend zu Farbabweichungen kommen, dieder Kunde hiermit akzeptiert.


5. GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.


6. GEWÄHRLEISTUNG

Wir handeln die Ware durch, deswegen sind wir nicht verpflichtet, unsererseits die Ware einer eingehenden Mängel-oder Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen. Unsere Rüge gilt deswegen noch als rechtzeitig, wenn der Käufer uns gegenüber einen Mangel gerügt hat und wir diese Rüge unverzüglich an unseren Lieferanten weitergegeben haben. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer bzw. durch die Transportperson, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Jegliche Rügen haben schriftlich zu erfolgen. Wird ein Mangel angezeigt, wird dieser nach den ausdrücklichen Vorgabendes Käufers einmal kostenfrei nachgebessert. Wird die Lieferung beanstandet, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung diesbezüglich gegenstandslos.


7. SACHMÄNGEL

Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Verkäufers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Sachmängelansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer dieWare unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer bzw. durch die Transportperson, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Jegliche Rügen haben schriftlich zu erfolgen. Bei Mängelrügen darf der Käufer seine Zahlungen in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Verkäufer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen. Wir behalten uns vor, Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach demVertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Lieferungsempfängers gegen den Lieferanten gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Ziffer 8 der AGB entsprechend. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 7 (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in diesem Paragraphen und den darin enthaltenen Verweisungen geregelten Ansprüche des Käufers gegen uns oder unseren Erfüllungsgehilfenwegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.


8. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

Schadens-und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


9. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist allerdings berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer sämtliche Forderungen wegendes Weiterverkaufs an uns ab. Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware verpflichtet sich der Käufer, diese auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich über den Vorgang zu benachrichtigen.


10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind sofort, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Für den Fall des Verzugs sind wir berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Ab der 2. Mahnung sind wir berechtigt, pro Mahnschreiben pauschale Mahngebühren in Höhe von 5,00 € in Rechnung zu stellen. Dabei ist dem Käufer der Nachweis gestattet, dassdiese Kosten beim Verkäufer tatsächlich nicht angefallen oder in geringerer Höhe entstanden sind. Im Falle eines Zahlungsverzuges ziehen wir sofort einen Anwalt hinzu, um unsere Forderungen geltend zu machen. Alle dafür anfallenden Kosten trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, unseren Forderungen an Dritte (z.B. Creditreform) abzutreten, wenn ein Zahlungsverzug vorliegt. Neukunden und beliefern wir grundsätzlich nur per Vorkasse mit 3% Skonto oder per Nachnahme (zzgl. 6,90 € Nachnahmegebühr). Bei Bestellungen aus dem Ausland muss der Mindestnettobestellwert 150,00 € betragen. Außerdem wir bei Auslandsbestellungen Vorkasse mit 3% Skonto vereinbart. Wir behalten uns das Recht vor, die Zahlungsbedingungen jederzeit zu ändern. Wiederverkäufer beliefern wir gegen 100% Vorkasse ohne Skontoabzug, per Nachnahme zzgl. 6,90 € Nachnahmegebühr oder per Paypal ( nur bei Bestellungen direkt über den Onlineshop möglich).


11. KOSTEN FÜR LAYOUT FLYER

Es gilt eine Layoutpauschale in Höhe von 60,00 € (bei Layouts für ein Produkt, welches derKunde über uns bezieht), bzw. 75,00 € (nur Erstellung eines Layouts/Druckvorlage) zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer für das Setzen des Textes und der Bilder sowie das Anpassen der Daten an das Flyerformat. Alle Texte und Bilder sind fertig zu liefern. Texte werden nicht auf Rechtschreibung oder Grammatik Korrektur gelesen. Bilder werden auf die benötigte Größe hochgerechnet. In der Layoutpauschale ist keine Bearbeitung der Bilder enthalten.


12. KOSTEN FÜR BILDRECHTE, BILDLIZENZEN, BILDRECHERCHE

Der Preis für die Bildlizenzen ergibt sich je nach Gebühr der Bildagentur. Für die Bildrecherche berechnen wir 30,00 € pro angefangenerArbeitsstunde.


13. OBLIEGENHEITEN DES KÄUFERS

Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Verkäufer, dafür Sorge zu tragen, daß der Standort, an dem das beim Verkäufer bezogene Produkt aufgestellt / installiert wird, die dafür erforderliche Beschaffenheit aufweist. Sollte diese Beschaffenheit fehlen, stellt der Käufer den Verkäufer von jeglicher daraus resultierenden Forderung frei. Im Falle der Beauftragung des Verkäufers mit der Installation vor Ort verpflichtet sich der Verkäufer, dem Verkäufer den aus der mangelhaften Beschaffenheit des Ortes entstehenden Mehraufwand mit einer Arbeitsstundenpauschale in Höhe von 60,00 € pro angefangener Stunde zu ersetzen. Soweit der Verkäufer weitere Materialien einsetzen muss, um die mangelhafte Beschaffenheit zu beseitigen / auszugleichen, hat der Käufer ihm diese Materialen zusätzlich zu vergüten. Bei vorab getroffenen Terminvereinbarungen zwecks Anlieferung / Montage vor Ort verpflichtet sich der Käufer, diese Termine einzuhalten. Falls der Verkäufer den Käufer zum vereinbarten Termin vor Ort nicht antrifft, verpflichtet sich der Käufer zum Ersatz der Aufwendungen, die dem Verkäufer dadurch entstanden sind. Dabei sind insbesondere die gefahrenen Kilometer (0,30 € pro Kilometer zzgl. USt.)und die Fahrzeit (30,00 € pro angefangene Stunde zzgl. USt.) dem Verkäufer zu vergüten.


14. OBLIEGENHEITEN DES KÄUFERSBEI INSTALLATIONEN/MONTAGEN

Der Käufer verpflichtet sich den Verkäufer vor Installationsbeginn darüber in Kenntnis zu setzen, dass am gewünschten Installationsort keine Versorgungsleitungen (Wasserleitungen, Elektroleitungen, Heizungsleitungen) vorhanden sind. Sollte der Käufer darüber keine Auskunft geben können, hatder Verkäufer das Recht vomInstallationsauftragzurückzutreten. Die gefahrenen Kilometer (0,30 € pro Kilometer zzgl. USt.) und die Fahrzeit (30,00 € pro angefangene Stunde zzgl. USt.) werden in Rechnung gestellt. Wünscht der Käufer trotz fehlender Bestätigung eine Installation, geht das Haftungsrisiko im Falle einer Beschädigung auf ihn über.Der Käufer ist verpflichtet den Ort der Installation so vorzubereiten, dass die ausführende Montagefirma problemlos die Installation durchführen kann. Möbel und Geräte sind vom Käufer, sofern notwendig. zu entfernen. Die zu montierende Ware muss sich unmittelbar amInstallationsort befinden. Die beauftragte Montagefirma ist nicht verpflichtet Ware aus anderen Räumlichkeiten an den Installationsort zu transportieren. Ist der Installationsort nicht so vom Käufer vorbereitet, dass die Montage durchgeführtwerden kann, trägt der Käufer zusätzliche Kosten, wie eine erneute Anfahrt oder Versandkosten.


15. NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND KÜNDIGUNGSFRISTENDES BENUTZERPORTALSVM LIVE

Der Service VM Live ist ein kostenpflichtiges Benutzerportal für das Produkt VM Light& Play von VitrineMedia und kann nur in Verbindung mit diesem genutzt werden.Der Service wird von der VitrineMedia SAS, 50 route de la Reine, Boulogne Billancourt 92100 bereitgestellt. DerVertrieb, die Abrechnung und die Beratung wird von der ADmotive KG in Deutschland übernommen.Die Nutzungsgebührbeträgt ab dem 01.06.201925,00€ netto pro Monat für das erste Light & Play Display.Die Jahresgebühr beträgt 300,00€ netto.Für jedes weitere Light & Play Display beträgt die Nutzungsgebühr 10,00€ netto unddie Jahresgebühr 120€ netto. Die Jahresgebühr ist im Voraus für das Nutzungsjahr zu entrichten. Der Betrag ist bis zum 15. des ersten Nutzungsmonats zu zahlen. Die Mindestvertragslaufzeit ist 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,sofern die Kündigung nicht4 Wochen vor Ablauf des laufenden Nutzungsjahres erfolgt. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug so ist die ADmotive KG berechtigt das Nutzerportaldurch die VitrineMedia SAS sperren zulassen. Das VM Light & Play ist dann mittels USB-Port nutzbar. Die Kündigung des VM Live Benutzerportalskann immer zum Ablauf eines Nutzungsjahresmit einer Frist von 4 Wochenerfolgen. Die Kündigung muss per Emailan info@vitrinemedia.deoder schriftlich an ADmotive KG, Hauptstraße 10, 63303 Dreieich erfolgen.Wird das Benutzerportal von der VitrineMedia SAS an mehr als 5 Tagenin einem Monat,aufgrundvon technischen Störungenoder anderen von VitrineMediaSAS zu verantworteten Ursachen nicht bereitgestellt, erhält der Kunde die Nutzungsgebühr für den jeweiligen Monatvon der ADmotive KG erstattet. Ausgenommen hiervon sind Störungen, die vom Kunden zu verantworten sind sowie die notwendigen Systemvoraussetzungen, die vom Kunden gestellt werden müssen. Insbesondere die Leistungsfähigkeit des WLAN Netzwerkes liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.


16. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE, COPYRIGHT

Wir sind dem Käufer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder Gebrauch der von uns gelieferten Waregewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden. Dies gilt besonders für die durch uns eingebundenen Fotos, Bilder, Grafiken, Markenlogos und Texte, hier kurz „Medien“ genannt. Darüber hinaus stellt der Käufer den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, soweit der Verkäufer nach den Angaben des Käufers Waren angefertigt hat, die die Schutzrechte Dritter verletzen. Durch Aufpreis kann die Zusicherung der Herkunft und ein Copyright der Medien erworben werden, mit welchem garantiert wird, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.


17. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten des Käufers ist 63303 DreieichGerichtsstand bei Streitigkeiten bis zu einem Streitwert in Höhe von 5.000,00 € ist das Amtsgericht Langen.Ab einem Streitwert in Höhe von 5.000,01€ ist das Landgericht Darmstadtörtlich zuständig.




Stand vom 20.06. 2019